Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Während der Betreuungszeit durch Rudelmädchen Sandra Schuhmann bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

2. Rudelmädchen versichert, das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten und verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters, der Rasse und des Gesundheitszustandes zu halten bzw. auszuführen, daher behält sich Rudelmädchen vor, ggfs. vorher vereinbarte Leistungen zu verkürzen oder abzubrechen, wenn dies aus tierschutzrechtlichen Gründen notwendig sein sollte (z.B. durch Krankheit, Verletzung, Stress, Verhaltensauffälligkeiten). Der Hundehalter wird darüber umgehend informiert. Die Vergütung fällt dennoch im vollen Umfang an.

3. Richtet der Hund beim Rudelmädchen Schäden an (z.B. zerbissene Möbel), so haftet hierfür allein der Tierhalter.

4. Rudelmädchen kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden.

5. Hält Rudelmädchen bei evtl. Unfällen oder Notfällen eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.

Rudelmädchen versichert, den Hundehalter im Voraus über die Behandlung zu informieren, in Notfällen jedoch kann Rudelmädchen auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.

6. Der Tierbesitzer hat das Rudelmädchen über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.).

6.1. Läufige Hündinnen werden nicht im Rudel mitgeführt. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt und mir angezeigt werden, so übernimmt Rudelmädchen für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung.

6.2. Rudelmädchen muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde).

7. Rudelmädchen wird nach bestem Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch die Polizei und umliegende Tierheime und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.

8. Rudelmädchen übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere / Wildtiere).

Leistungen

  • Die Leistungen beinhalten, in der Regel werktags (Mo-Fr) das Abholen und Bringen des Hundes in einem vorher vereinbarten Zeitraum und an einem vorher vereinbarten Ort sowie einen Spaziergang und ggfs. in Obhutnahme von vorher vereinbarter Dauer durch das Rudelmädchen. An Feiertagen und am Wochenende finden Spaziergänge und Betreuungszeiträume nur nach vorheriger Absprache statt. Gesonderte Leistungen können separat vereinbart werden.
  • Da es sich um eine mobile Tierbetreuung handelt, sind die Hunde zeitweise im Auto untergebracht.
  • Dem Hundehalter ist bewusst, dass sich Rudelmädchen mit den Hunden teils angeleint, teils unangeleint und teils zusammen mit anderen Hunden im öffentlichen Raum bewegt. Begegnungen mit anderen Menschen, Hunden und Tieren sind daher möglich.

Verpflichtungen des Hundehalters

  • Der Hundehalter versichert, dass für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Als Nachweis ist unaufgefordert eine Kopie der Haftpflichtversicherung der Anmeldung beizulegen.
  • Der Hund muss über einen gültigen Impfschutz verfügen. Als Nachweis ist unaufgefordert eine Kopie des Impfausweises (Daten sowie letzte Impfung) der Anmeldung beizulegen.
  • Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund frei von Parasiten (insbesondere Flöhe) und ansteckenden Krankheiten ist.
  • Der Hundehalter verpflichtet sich Rudelmädchen über Krankheiten, Futtermittelunverträglichkeiten und Allergien seines Hundes wahrheitsgemäß zu informieren.
  • Der Hundehalter versichert Rudelmädchen alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere vom Hund angerichtete Fremdschäden müssen Rudelmädchen mitgeteilt werden. Auflagen durch Behörden sind Rudelmädchen ebenfalls mitzuteilen.
  • Der Hundehalter ist damit einverstanden, dass Rudelmädchen dem Hund in einem gesunden Maße Futter in Form von Leckerchen und Ähnlichem gibt.

Probezeit

  • Es wird eine Probezeit (genaue Dauer wird im Vertrag festgelegt) vereinbart.
    In dieser Zeit kann der Vertrag einseitig von jeder der Parteien beendet werden (außerordentliches Kündigungsrecht in der Probezeit). Sollte der Vertrag in der Probezeit beendet werden, ist der Hundehalter zur Zahlung der bis dahin durchgeführten Spaziergänge verpflichtet.

Krankheit / Urlaub

  • Rudelmädchen behält sich vor bei Krankheit oder besonderen äußeren Umständen (z.B. Unwetter), zum eigenen Schutz und zum Schutz der Hunde, den Ausführservice abzusagen, zeitlich zu verschieben oder zu verkürzen. Hierüber wird der Hundehalter unverzüglich informiert.
  • Für den Fall, dass ein Ausführen der Hunde nicht möglich sein sollte (Verletzung der Betreuerin, Fahrzeugpanne, etc.) ist der Hundehalter selbst dafür zuständig jederzeit einen Notfallplan zu haben, um für Ersatz zu sorgen und so das Wohlergehen seines Hundes sicher zu stellen.
  • Rudelmädchen versichert den eigenen Urlaub mindestens vier Wochen im Voraus anzukündigen. In dieser Zeit werden keine Betreuungsleistungen durchgeführt.

Haftung

  • Während der Betreuung durch Rudelmädchen bleibt der Hudehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  • Für Sachschäden, die der Hund während der Betreuung anrichtet, haftet der Hundehalter. Für Schäden, die der Hund während der Betreuung bei Dritten (Mensch / Hund) anrichtet, haftet allein der Hundehalter.
  • Bei einem Parasitenbefall oder einer ansteckenden Krankheit haftet der Hundehalter für alle entstehenden Kosten von Rudelmädchen, von anderen Hundebesitzern, die ihre Hunde in die Obhut von Rudelmädchen gegeben haben als auch für die Kosten von Dritten (z.B. Reinigung von Auto, Decken und Zubehör, Behandlung aller Hunde, die mit betreffendem Hund Kontakt hatten – egal, ob diese sich tatsächlich angesteckt haben oder nicht).
  • Richtet der Hund bei Personen oder Hunden von Rudelmädchen oder bei Dritten (Mensch / Hund) Schäden an, so haftet allein der Hundehalter. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Sollte Rudelmädchen nicht rechtzeitig über die Läufigkeit einer Hündin informiert worden sein, übernimmt Rudelmädchen keine Haftung für die Folgen eines Deckaktes.
  • Rudelmädchen übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Laufen im freien Gelände nicht auszuschließen sind sowie für Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren.
  • Für Schäden, die der Hund während der Betreuung erleiden könnte, übernimmt Rudelmädchen keine Haftung.
  • Für nicht persönlich überbrachte Schlüssel übernimmt Rudelmädchen ebenfalls keine Haftung.

Datenschutz

  • siehe separate Datenschutzerklärung

Salvatorische Klausel

Eine Kopie dieser AGB wurden dem HH ausgehändigt.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.